Pfadfinder und ihre Messer

aboutpixel.de / Gürtelmesser © Matthias De Hooge
Im Pfadiblog hat Andi (vor einiger Zeit) einen Artikel geschrieben über das Waffengesetz und die möglichen Folgen für Pfadfinder. Danach ist es Verboten Messer mit einer Klingenlänge >12cm mit sich zu führen, aber es gibt Ausnahmen…
Hier der relevante Gesetzestext:
Waffengesetz §42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten
- Anscheinswaffen,
- Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
- Messer mit einhändig feststellbarer Klinge(Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cmzu führen.
(2) Absatz 1 gilt nicht
- für die Verwendung bei Foto-, Film oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
- für das Führen der Gegenstände nach Abs. 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.
Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
(3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.“
Auf der VCP Homepage wird das ganze mal in ein verständliches Deutsch übersetz:
Das Tragen von Messern mit einer Klingenlänge über 12 cm ist erlaubt, wenn es einem allgemein anerkannten Zweck dient. Dies gilt für Pfadfinden, [...]
[...] das Tragen der Fahrtenmesser über 12cm Länge sollte nur mit der Pfadfinder/innentracht erfolgen.
[...] das Mitführen eines Messers auch über 12cm Länge im Rucksack ist auch unproblematisch.
Das würde bedeuten das Messer nach wie vor auf Fahrten und Lager mit dürfen, auch solche die eine Klingenlänge > 12cm haben. Dennoch sollten wir aber sorgsam und verantwortungsvoll mit Messern umzugehen.